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Mehr Fahrgastrechte bei Bus und Bahn

Presseinformation Nr. 18/2006, Stuttgart, 29. Juli 2006

VCD fordert Regelung auch für Nahverkehr

Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) fordert mehr Kundenrechte bei Fahrten mit Bus und Bahn. Nachdem seit zwei Jahren im Fernverkehr von der DB AG erstmals minimale Kundenrechte eingeräumt werden, wird eine Regelung für den Nahverkehr umso dringlicher.

"Die Nord-Ostsee-Bahn zwischen Hamburg und Sylt bietet schon eine entsprechende Pünktlichkeit mit Geld-zurück-Garantie bei Nichterfüllung", erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. Inzwischen ist in Schleswig-Holstein auch die DB Regio mit einer deutlich abgeschwächten Regelung nachgezogen. In Baden-Württemberg gibt es aber nach wie vor keine Regelung."

Da die Kundencharta der DB im Fernverkehr Erstattungen nur bei verpassten Anschlüssen zwischen Fernverkehrszügen vorsieht, nicht aber zwischen Fern- und Nahverkehrszügen, gehen viele Fahrgäste leer aus, obwohl durch einen verpassten Anschluss der Fahrgast häufig bis zu einer Stunde warten muss.

"Pünktliche Züge im Nahverkehr sind der DB Regio in Baden-Württemberg wichtiger als pünktliche Fahrgäste, da sonst Strafzahlungen an das Land im Rahmen des Verkehrsvertrages fällig werden - der Fahrgast schaut dafür in die Rücklichter des pünklich abgefahrenen RE- oder IRE-Zuges, wenn er aus dem verspäteten ICE ausgestiegen ist", beklagt Matthias Lieb.

Gerade in Karlsruhe Hauptbahnhof kann man die negativen Auswirkungen der DB-Kundencharta in Verbindung mit dem Nahverkehrsvertrag gut beobachten: Hat der ICE aus Basel oder Mannheim einige Minuten Verspätung, so wartet zwar der IC über Bruchsal nach Stuttgart wenige Minuten, doch der IRE über Pforzheim - Mühlacker - Vaihingen/Enz nach Stuttgart fährt pünktlich ab. Würde der IC nicht warten, müsste die DB AG Verspätungsgutscheine ausstellen, fährt der IRE pünktlich ohne die Umsteiger ab, kostet dies die DB nichts - außer verärgerte Fahrgäste. Würde der IRE warten, würde sich dies in der Pünklichkeitsstatistik im Nahverkehr negativ bemerkbar machen und die DB AG müsste evtl. an das Land Strafzahlungen leisten.

Die Unterscheidung zwischen Fern- und Nahverkehr ist für den VCD willkürlich getroffen (so waren z.B. die o.g. IRE-Züge früher Fernverkehrsverbindungen) und deshalb fordert der VCD gleiche Rechte für alle Fahrgäste. In Anlehnung an in Deutschland bereits bestehende Regelungen fordert der VCD:

  1. Fahrgeldrückerstattung in Höhe von 25% bei 30 und mehr Minuten Verspätung am Fahrziel
  2. Fahrgeldrückerstattung in Höhe von 50% bei 60 und mehr Minuten Verspätung am Fahrziel

Der VCD erwartet dabei keine Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen. Vielmehr wird durch die mögliche Erstattungsleistung der Anreiz erhöht, pünktlich zu fahren sowie Anschlüsse einzuhalten. Es wird dann bei der Abwägung, ob man einen Zug warten lässt oder nicht, die Höhe der sonst fälligen Erstattungsleistungen berücksichtigt. Haben die Fahrgäste die Sicherheit, ihren Anschlusszug zu erreichen oder alternativ eine Erstattung zu erhalten, so ist dies ein gutes Werbeargument, um mehr Fahrgäste in die Züge zu locken. Insgesamt würde damit die Kundenzufriedenheit deutlich gesteigert und damit auch die Einnahmeseite erhöht werden. Bisherige DB-Berechnungen über deutlich steigende Ticketpreise bei der Einführungen von Fahrgastrechten sind aus VCD-Sicht deshalb völlig übertrieben.

Bestehende Erstattungsregelungen bei Verspätungen

Nord-Ostsee-Bahn NOB (Connex/Veolia) :
ab 30 Minuten Verspätung 50% des Fahrpreises, Ursache unerheblich, gültig auch bei verpasstem Anschluss
DB Schleswig-Holstein :
ab 60 Minuten Verspätung 25% des Fahrpreises bei DB-Verschulden, nicht gültig bei verpasstem Anschluss
DB Fernverkehr:
ab 60 Minuten Verspätung bei DB-Verschulden 20%, bei verpasstem Anschluss nur zwischen Fernverkehr, nicht zw. Fern- und Nahverkehr
Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV):
Ab 5 Minuten Verspätung 100 % des Fahrpreises