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Fahrradmitnahme in Zügen in Baden-Württemberg

Titelblatt der Broschüre Liebe Radfahrerin, lieber Radfahrer,

wenn Sie weiter entfernt liegende Regionen mit dem Rad erkunden, aber nicht schon zuhause losfahren wollen, bieten Ihnen die Bahnen und Busse des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs die Möglichkeit, Ihr Velo bis zum Startpunkt Ihrer Tour mitzunehmen.

Dies ist jedoch leider noch nicht so einfach, wie viele es sich wünschen - und wie der VCD es schon lange von Politik und Verkehrs­unter­nehmen fordert. Auch in Baden-Württem­berg mit seinen 22 Verkehrsverbünden und fast ebenso vielen verschiedenen Regelungen ist die Situation ziemlich unübersichtlich.

Deshalb haben wir Ihnen mit einem Service-Faltblatt einen Überblick über die Situation im „Ländle“ und seiner unmittelbaren Nachbarschaft geschaffen. Die in dem Faltblatt aufgeführten Karten mit Hinweisen zu den Verkehrsverbünden stehen Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Damit Sie möglichst unbeschwert mit dem umweltfreundlichsten Verkehrsmittel in Kombination mit Bahn und Bus unterwegs sein können.

Ihr VCD Baden-Württemberg

Einführung

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in den Regionalbahnen in BW überall die Fahrradmitnahme rund um die Uhr möglich ist, in vielen Verkehrsverbünden auch in den Regionalbussen – soweit die Fahrzeuge dafür geeignet sind, und Platz vor­handen ist. Sonderregelungen gibt es teilweise bei den S-Bahnen im Berufs­verkehr.

Große Unterschiede gibt es bei den Kosten für die Mitnahme. Während in der nord­westlichen Landeshälfte zumindest in den Zügen die Mitnahme meist kostenlos ist, gibt es im südöstlichen Teil eine Vielzahl verschiedener Regelungen. Und die Fahr­rad­karten kosten bis zu 4,80 Euro pro Strecke.

Allerdings kann man mit einer DB-Fahrradtageskarte auch für 4,50 Euro den ganzen Tag lang mit dem Rad in Regionalzügen unterwegs sein.

Die angegebenen Regelungen beziehen sich auf den Binnenverkehr in den Ver­bünden, bei der Mitnahme von Fahrrädern in Zügen über die Grenzen von Ver­kehrs­verbünden muss – wenn nicht in beiden Verbünden die Mitnahme kostenlos ist – eine Fahrradkarte der DB oder des entsprechenden Verkehrsunternehmens gelöst werden. Diese sind in einigen Fällen auch günstiger als die Fahrradkarten der Verbünde.

Allgemeine Regeln

Für die Mitnahme in den Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg gelten überall folgende Grundregeln:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Mitnahme, wenn kein Platz im Fahrzeug vorhanden ist.
  • Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang.
  • Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten oder so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
  • Fahrräder werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, pro Person wird nur ein Fahrrad, oft werden aber auch Anhänger und Liegeräder mitgenommen.
  • Wenn als Gruppe die Fahrräder mitnehmen wollen, empfiehlt sich Anmeldung beim Verkehrsunternehmen. Wenn Sie in einem Regionalbus die Räder mitnehmen wollen, ist dies sogar Pflicht! Benutzen Sie dazu bitte die angegebenen Telefonnummern.

In einem Faltblatt des VCD Baden-Württemberg finden Sie für alle Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg und den angrenzenden Gebieten die Mitnahmeregelungen, Ausschlusszeiten und Preise. Außerdem haben wir da, wo es sie gibt, Hinweise auf Fahrradbusse oder -bahnen mit aufgenommen.

Das Faltblatt erhalten sie beim VCD, eine Online-Fassung steht zum Download bereit.

Karten

Korrekturen

VGA (Ostalbmobil)

Außer auf der Brenzbahn ist seit 01.04.2010 die Fahrradbeförderung kostenlos, ausser Mo - Fr vor 09:00.

Offenbar gilt diese Regelung sogar über die Zonengrenzen hinweg bis Plüderhausen, Crailsheim und Nördlingen