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VCD sieht sich bei Verkehrsvertrag bestätigt - Land muss handeln

Presseinformation Nr. 11/2015, Stuttgart, 16. April 2015

EU-Verfahren wegen unzulässiger Beihilfe

VCD sieht eigene Berechnungen zum Verkehrsvertrag voll bestätigt

Land muss nun im Sinne der Steuerzahler zügig handeln

Opposition sollte Verweigerungshaltung aufgeben

Nachdem die Expertise des ökologisches Verkehrsclubs zu den Zahlungen im so­ge­nannten ‚großen Verkehrsvertrag’ durch gleich­lautende Ergebnisse der beiden vom Land unabhängig beauftragten Fachbüros bestätigt wurde, sei es nun höchste Zeit, dass die Lande­sregierung im Sinne der Steuerzahler die zu viel be­zahlten Beträge von der Deutschen Bahn (DB) AG zurückfordere.

Schließlich ist die Summe von rund einer Milliarde Euro, die sich über die gesamte Lauf­zeit von 2003 bis 2016 aufsummiert, kein Pappen­stiel, sondern ein Betrag, den die Landes­regierung dringend für den Ausbau des Schienenangebotes benötigt“, erklärt Matthias Lieb, VCD-Vorsitzender und Diplom-Wirtschaftsmathematiker.

Lieb verweist darauf, dass mit den Regionalisierungsmitteln, die der Bund den Län­dern zur Verfügung stelle, in den letzten Jahren in an­de­ren Bundesländern das An­gebot im Zugverkehr habe ausgeweitet werden können, während in Baden-Würt­tem­berg seit 2007 das Angebot stagniere. Gleichzeitig würden nach VCD-An­gaben die Fahr­gast­zahlen in Baden-Württemberg stetig zunehmen und den­noch müsste aufgrund der bestehenden Überkompensation das Land derzeit knapp 100 Millionen Euro eigene Mittel aufwenden, um das Zugangebot auf­recht­erhalten zu können. „Auf Basis realis­ti­scher Kostensätze hätte das Land also die Möglichkeit, das Zug­angebot auszuweiten, was dringend geboten ist“, betont Matthias Lieb.

In diesem Kontext verweist der VCD auf die EU-Kommission, an die sich der VCD erstmals 2010 in dieser Sache gewandt hatte und deren Rückfragen nun Anlass für Baden-Württemberg waren, gut­achterlich den Sachverhalt zu klären.

Es ist zu erwarten, dass angesichts der VCD-Berechnungen und der nun vorliegenden Gutachten die EU diesen Vertrag als eine un­zu­lässige Beihilfe einstufen wird mit der Folge, dass die unzulässigen Beträge zurückgezahlt werden müssen“, erklärt Matthias Lieb. Die Unzulässigkeit ergibt sich aus VCD-Sicht aus dem Umstand, dass die Risiko­verteilung zwischen den Vertragspartnern untypisch und nur dem Willen des Landes geschuldet gewesen sei, die DB AG dazu zu bewegen, das Projekt Stuttgart 21 durch eine versteckte Finanzierung voranzutreiben.

Verwundert zeigt sich der VCD über die CDU-Verkehrsexpertin Nicole Razavi, die da­rauf verweise, die Gutachter hätten nicht die DB-Bilanzen untersucht. Tatsächlich wiesen die Geschäftsberichte der DB für den Nahverkehr außergewöhnlich hohe Renditen aus, was schon ein deutlicher Hinweis auf Überkompensationen sei, er­läu­tert Matthias Lieb. Aus VCD-Sicht könne Frau Razavi einen wert­vollen Beitrag zur Aufklärung der damaligen Verhältnisse leisten – schließlich habe sie von 2001 bis 2004 als persönliche Referentin des zuständigen Staatssekretärs gearbeitet und in dieser Funktion sicherlich tiefen Einblick in die Beweggründe und Vertragsinhalte gehabt.

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